Baltic Online Computer GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Verpflichtung

Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets die Auftragsbestätigung der Verkäuferin maßgebend. Alle Zusagen, mündliche, telefonische Abreden, die von den Bedingungen der Verkäuferin abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung für diese rechtswirksam. Abweichende Bedingungen des Käufers, die die Verkäuferin nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für diese unverbindlich, auch wenn die Verkäuferin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung zwischen den Vertragsparteien, auch wenn ein Auftrag von der Verkäuferin nicht besonders bestätigt werden sollte.

§2 Preise

Sämtliche Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Kiel. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGBG behält sich die Verkäuferin das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen seitens der Lieferanten oder Wechselkursschwankungen, eintreten.

§3 Liefer- und Abnahmebedingungen

Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Mit Empfangnahme einer Teillieferung wird ein entsprechender Teilrechnungsbetrag fällig. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der Ware länger als 7 Tage im Rückstand, ist die Verkäuferin nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Im zweiten Fall kann die Verkäuferin unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend machen, 20 Prozent des Verkaufserlöses als Entschädigung ohne Nachweis verlangen. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

§4 Zahlung

Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar, sofern bei Vertragsschluss keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so ist die Verkäuferin berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§5 Versand und Verpackung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlassen hat. Dies gilt auch für Versendungen mit eigenen Fahrzeugen der Verkäuferin. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Lieferung durch die Verkäuferin gegen Bruch, -Transport- und Feuerschäden versichert. Wird der Verkäuferin keine besondere Vorschrift erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.

§6 Beanstandungen

Offensichtliche Mängel können nur 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Für Kaufleute gilt der § 377 HGB. Bei nachgewiesener und durch die Verkäuferin anerkannter fehlerhafter Lieferung leisten sie nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist Ersatz oder bessert nach. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung unter Beifügung einer Rechnungskopie zurückzusenden. Bei unerlaubten Eingriffen in die Geräte erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung. Die zum Zwecke der Nachbesserung notwendige Aufwendungen werden von der Verkäuferin getragen. Kaufleute haben die für die Anlieferung nachzubessernder Ware entstehenden Transportkosten selbst zu tragen. Sie sind nicht berechtigt, ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Gebrauchtartikel, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungen geliefert werden. Eine Haftung für jedwede Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck bis 8 Tage nach Gutschrift desselben - das Eigentum der Verkäuferin. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten bleiben die Waren das Eigentum der Verkäuferin bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Käufer aus Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nachforderungen das Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund - wie Versicherung, unerlaubte Handlung - bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer widerruflich, die so abgetretenen Forderungen für Rechnung der Verkäuferin in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Verkäuferin hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Lasten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt - so weit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Gegenüber Nichtkaufleuten ist die Verkäuferin zur Zurücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

§8 Schutzbestimmungen

Für aus eigener Tätigkeit der Verkäuferin und aufgrund derer Erfahrungen hergestellten Waren lehnt sie im Voraus jede Haftung für irgendwelche Schäden aus der Ingebrauchnahme, auch Dritten gegenüber, ab. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, so weit der Schaden von der Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die in Druckvorschriften, Prospekten usw. angegebenen Maße, technischen Einzelheiten etc. der Verkäuferin sind unverbindlich. Bei Abweichungen können keine Schadensersatzansprüche gegen sie erhoben werden. Konstruktions- wie Formänderungen bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Für Aufträge nach Angaben des Bestellers oder Käufers sind diese erst nach ausdrücklicher Bestätigung verbindlich. Die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin ist ausgeschlossen.

§9 Rücktrittsrecht

Falls unvorhergesehene Hindernisse - als solche gelten auch die Umstände, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können wie etwa höhere Gewalt, Ein- und Ausfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile - vorliegen, werden die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung suspendiert. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist die Verkäuferin - unbeschadet von sonstigen Rechten - befugt, von den Lieferverbindlichkeiten zurückzutreten oder nach Wahl Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende oder noch zu erbringende Leistungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Verkäuferin. Ausschließlicher Gerichtsstand - einschließlich Scheckkarten - sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Kiel, so weit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Die Beziehungen der Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem innerdeutschen Recht.

§11 Schlußbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Die Verkäuferin weist darauf hin, dass Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr betreffen, nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.



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